München – Bei vielen Menschen ist der Umschlag mit der Aufschrift „Zensus 2022“ bereits im Briefkasten gelandet. Das Statistische Bundesamt will so nicht nur erfahren, wieviele Menschen in Deutschland leben – sondern auch, wie sie arbeiten und wohnen. Allein in München sind bis Anfang August 1500 Interviewer unterwegs, um die Bewohner nach ihrer Lebenssituation zu befragen, sagt Sonja Theiss – sie ist die Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle in der bayerischen Landeshauptstadt.
Was ist der Zensus – und wofür ist er gut?
Der Zensus ist die größte statistische Erhebung Deutschlands: Die Volkszählung wird alle zehn Jahre durchgeführt. Eigentlich hätte der Zensus letztes Jahr stattgefunden – wegen der Pandemie wurde er aber verschoben.
Ziel ist ein aktuelles demografisches Bild. Bund, Länder und Kommunen brauchen für viele Entscheidungen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Nach dem letzten Zensus 2011 hat Bayern zum Beispiel einen weiteren Wahlkreis dazugewonnen. Kommunen benötigen die Zensus-Daten etwa für Kita- und Seniorenheimplanung.
Wer wird befragt und warum?
Etwa 10,3 Millionen Bürger in Deutschland werden zufällig für eine Haushaltsstichprobe ausgewählt. Dabei werden nicht einzelne Personen angeschrieben, sagt Zensus-Expertin Sonja Theiss, sondern gleich alle Bewohner mit derselben Anschrift. Zudem werden in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Daten erhoben. Dafür wird in der Regel die Einrichtungsleitung kontaktiert.
Zusätzlich zur Haushaltsbefragung findet auch eine Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dafür werden alle 23 Millionen privaten Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden in Deutschland befragt. Es kann also auch vorkommen, dass Eigentümer zwei Briefe erhalten, erklärt Theiss: „Einen für die Gebäude- und Wohnungszählung bekommen sie in jedem Fall.“ Falls ihre Anschrift auch in die Haushaltsstichprobe gefallen ist, bekommen sie zusätzlich auch ein Ankündigungsschreiben von einem Interviewer.
Welche Fragen werden gestellt?
Bei der Haushaltsstichprobe befragen Interviewer Bürger zu ihren Lebensverhältnissen. In der Regel müssen alle Befragten Daten wie Name, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie ihre Wohnsituation angeben. Viele müssen außerdem Fragen zu ihrem Bildungsstand, ihrer Migrationsgeschichte oder ihrem Beruf beantworten – in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern ist das der Regelfall. Eine Frage könnte zum Beispiel lauten: „Haben Sie in der Woche vom 9. bis 15. Mai 2022 mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet?“
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung sollen die Eigentümer Infos zur Art des Gebäudes, der Größe und zum Baujahr angeben. Erstmals werden auch die Nettokaltmieten sowie Gründe für den Leerstand von Immobilien erfasst.
Ist die Befragung verpflichtend?
Ja. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. „Man kommt um die Teilnahme nicht drum herum“, sagt Theiss. „Wer sich weigert, kann mit einem Zwangsgeld rechnen. Das sollte nicht mit einem einfachen Bußgeld verwechselt werden – das Zwangsgeld wird immer höher gestaffelt.“ Man kann sich hier also nicht freikaufen.
Wie findet die Befragung statt?
Eigentümer können einfach einen Online-Fragebogen ausfüllen. Wer für die Haushaltsstichprobe ausgewählt wurde, wird in jedem Fall von einem Interviewer besucht – denn laut Theiss gehe es „neben der Erfassung soziodemografischer Merkmale ja vor allem auch um die Existenzfeststellung“. Bei den Interviewern handelt es sich um sogenannte Erhebungsbeauftragte – Ehrenamtliche, die sich „zur Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Einhaltung des Datenschutzes“ verpflichtet haben, erklärt Theiss. „Man muss den Interviewer nicht in die Wohnung lassen.“ Die Fragen können auch an der Haustür beantwortet werden – das dauere etwa zehn Minuten pro Person. Theiss warnt zudem vor Betrug: Die Interviewer kündigten sich immer in einem Schreiben an, bevor sie klingeln. Zudem könnten sie sich ausweisen und würden auch keine Fragen zu Kontodaten oder Passwörtern stellen. Im Zweifel könne man sich an die örtliche Erhebungsstelle wenden.