Auch Ex-Kanzler haben ein Anrecht auf Arbeit, jedenfalls keine Pflicht zur Apathie. Und (auch wenn das jetzt unpopulär ist): Sie sind in ihrer Amtszeit nicht überbezahlt, gemessen an Verantwortung, Arbeit und extremem öffentlichen Druck – jeder Frühstücksdirektor in der Industrie empfände den Kanzlerlohn als karg. Nur eine Pflicht haben Ex-Politiker in der Wirtschaft: den eigenen Staat nicht zu verraten, also auch das Ansehen des Amtes nicht zu ramponieren. Genau diese Maßgabe hat Gerhard Schröder nie einzuhalten versucht, als er sich an Putins Brust warf. Dass er damit sein eigenes politisches Erbe – darunter auch größere Leistungen – zertrümmert, ist noch das geringste Problem.
Spät, sehr spät, aber wenigstens richtig reagiert darauf nun der Bundestag. Das staatliche Büro und die Mitarbeiter, die eh im Februar schon vor Schröder flüchteten, werden gestrichen. Zu groß ist der Verdacht, dass diese Ressourcen für den Dienst am Despoten in Moskau missbraucht werden. Altersbezüge (Rechtsanspruch!) und Personenschutz werden aber nicht angetastet. Das ist eine nachvollziehbare Abwägung ohne Rachegelüste.
Es ist wichtig, dass im nächsten Schritt verbindliche Regeln für Ehemalige entstehen. Klarere Karenz-Zeiten müssen her; Verbote, gegen deutsche Interessen zu handeln; und natürlich zwingend eine Anrechnung der Einnahmen auf die Bezüge aus dem Steuertopf.
Christian.Deutschlaender@ovb.net