IN KÜRZE

Eine Milliarde Euro für die Corona-Pflege Militärexperte macht Rückzieher Nordkorea: zwei Millionen Fieberfälle Hartz-IV-Sanktionen ausgesetzt

von Redaktion

Für ihren Einsatz während der Pandemie erhalten mehr als 1,5 Millionen Pflegekräfte einen Bonus von bis zu 2500 Euro. Der Bundestag verabschiedete mit großer Mehrheit ein entsprechendes Gesetz, mit dem für das Vorhaben eine Milliarde Euro bereitgestellt wird – je zur Hälfte für den Klinikbereich und die Altenpflege. „Dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte, verdanken wir zu großen Teilen dem unermüdlichen Einsatz der Pflegekräfte“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Laut dem Gesetz müssen sich zudem Pflegeeinrichtungen ohne eigenen Tarifvertrag bei der Bezahlung an den durchschnittlichen Tariflöhnen der Region orientieren.

Der russische Militärexperte Michail Chodarjonok, der mit einer pessimistischen Kriegsprognose im Staatsfernsehen für Aufsehen sorgte, ist zurückgerudert. Zu glauben, dass die Ukrainer einen Gegenangriff starten könnten, sei „eine große Übertreibung“, sagte er am Mittwoch in der Sendung „60 Minuten“. In der gleichen Sendung erklärte er am Montag, die ukrainischen Truppen seien weit von einem Zerfall entfernt.

Nordkorea hat eine Woche nach der erstmaligen Bestätigung eines Corona-Ausbruchs im Land fast zwei Millionen Fieberpatienten registriert. Am Mittwoch seien mehr als 262 000 weitere Menschen mit Fiebersymptomen erfasst worden, berichteten die staatlich kontrollierten Medien. Die Gesamtzahl kletterte demnach auf knapp 1,98 Millionen. Ob sich die Betroffenen mit dem Coronavirus infiziert haben, bestätigt Nordkorea nicht, weil es nach Expertenangaben kaum Test-Kapazitäten gibt.

Arbeitssuchende müssen bis Mitte nächsten Jahres weit weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Nach heftiger Kritik der Opposition beschlossen die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Grüne im Bundestag die teilweise Aussetzung der Sanktionen. Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei Meldeversäumnissen – etwa bei Termin-Versäumnissen im Jobcenter – muss man erst im Wiederholungsfall Sanktionen von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs fürchten.

Artikel 5 von 11