EU-Plan: Schröder soll auf die Sanktionsliste

von Redaktion

Parlament stimmt für scharfe Maßnahmen – Bundestag streicht Büro und Mitarbeiter

Berlin/Brüssel – Der Entschließungsantrag 2022/2653 RSP klingt nach überbürokratischer Langeweile, gegliedert in die Unterpunkte A bis V sowie die allgemeinen Erwägungen in Randnummer 1 bis 51. Doch 2022/2653 RSP macht Schlagzeilen, weltweit – denn in diesem Beschluss fordert das Europa-Parlament nun namentlich Sanktionen gegen Gerhard Schröder.

Das gab es noch nie: Das Parlament baut damit Druck auf die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, den Altbundeskanzler auf die EU-Sanktionsliste zu heben. Genannt werden darin „die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane großer russischer Unternehmen und Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten“. Der SPD-Mann fällt darunter, der Jobs unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft übernahm.

Sollte nicht jedem klar sein, wer gemeint ist, hat die CSU in Brüssel vorgesorgt. Randnummer 9 nennt in der finalen Fassung namentlich Gerhard Schröder und die frühere österreichische Außenministerin Karin Kneissl (ihr Hochzeits-Stargast war Putin). Hineinverhandelt hat der Abgeordnete Markus Ferber die Namen. Schröder treibe als Putins Cheflobbyist in Deutschland „schamlos die politische Agenda des Kremls voran“, sagt Ferber. „Das ist moralisch inakzeptabel und muss auch politische Konsequenzen haben.“

Am Ende stand in Brüssel eine breite Mehrheit von Konservativen, Liberalen, Grünen und Sozialdemokraten. Unmittelbar bewirkt der Beschluss noch nichts, doch auf lange Sicht könnten Sanktionen bedeuten, dass Schröders Vermögen eingefroren wird oder seine Reisen eingeschränkt werden.

Kein guter Tag für den Altkanzler also, und das doppelt. Zeitgleich mit den Brüsseler Abgeordneten sitzen in Berlin die Haushälter des Bundestags zusammen. In der „Bereinigungssitzung“ streichen die Politiker von SPD, Grünen, FDP und Union die Mittel für Schröders Büro in der Hauptstadt und für sämtliche Mitarbeiter. Und das mit sofortiger Wirkung: Keine der Stellen darf mehr nachbesetzt werden.

Der Personenschutz für den Ex-Kanzler ist davon aber nicht betroffen. Die Ampel-Parteien gehen, anders als von der Union gefordert, auch nicht an Schröders Altersbezüge ran – aus rechtlichen Bedenken. Die genaue Summe ist nicht bekannt. Laut dem Bund der Steuerzahler kann die Pension eines Regierungsmitglieds bis zu rund 12 000 Euro hoch sein; hinzu kommen Ansprüche aus der Zeit als Abgeordneter.

Kanzler Olaf Scholz sagte, er halte die EU-Sanktionen gegen Schröder „nicht für erforderlich“. Die Entscheidung, Schröder sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeiterstellen zu streichen, sei aber „folgerichtig“.

Die Regierung hat nun den Arbeitsauftrag der Haushälter, bis November eine Neuregelung zu prüfen. Parallel dazu läuft bei Schröder die Auseinandersetzung weiter, ob er aus der SPD ausgeschlossen werden soll. Er ist von sich aus nicht ausgetreten. C. DEUTSCHLÄNDER

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