IN KÜRZE

Nawalny in härterem Gefängnis Lauterbach: Pocken keine neue Pandemie Orban schafft neue Notstand-Gesetze Waffenbesitzkarte bleibt eingezogen

von Redaktion

Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny wird aus seinem bisherigen Straflager in ein strengeres Gefängnis für Schwerverbrecher verlegt. Das Stadtgericht Moskau wies die Berufung gegen ein Urteil aus früherer Instanz ab. Damit tritt eine neunjährige Haftstrafe unter anderem wegen angeblichen Betrugs in Kraft. In Gefängnissen für Schwerverbrecher dürfen Insassen seltener Angehörige treffen, Post empfangen oder zum Ausgang an die frische Luft. Nawalnys Team fürchtet, dass der 45-Jährige künftig auch deutlich weiter entfernt von Moskau inhaftiert sein wird.

Die weltweit aufgetretenen Fälle von Affenpocken markieren nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „nicht den Beginn einer neuen Pandemie“. „Wir haben noch sehr gute Chancen, den Erreger zu stoppen – nicht nur in Deutschland, auch in Europa“, sagte Lauterbach am Rande des Deutschen Ärztetages in Bremen. Laut RKI sind weltweit 177 Infektionen in 16 Ländern nachgewiesen. In Deutschland seien es fünf. Lauterbach sagte, betroffen seien hierzulande ausschließlich Männer, die mit Männern Sex gehabt hätten.

Kurz vor dem Auslaufen des gegenwärtigen Corona-Notstands hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban einen Weg gefunden, um weiter per Verordnung regieren zu können. Das Parlament schuf am Dienstag eine neue Kategorie des Notstands. Die Regierung kann ihn nun auch ausrufen, wenn ein Nachbarland von einem bewaffneten Konflikt, einem Krieg oder einer humanitären Katastrophe betroffen ist. Die Ukraine ist Ungarns Nachbar.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler bekommt seine Waffenbesitzkarte nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Regensburg wies eine Klage Stadlers ab. Die Karte war eingezogen worden, nachdem Stadler 2020 einen Strafbefehl über 60 Tagessätze akzeptiert hatte. Mit einer Fotomontage hatte er den Eindruck erweckt, Landtagspräsidentin Ilse Aigner zeige bei einem Besuch von Schülern blaue Luftballons mit AfD-Logo. Die Regensburger Richter verwiesen darauf, dass laut Gesetzgebung einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden ist, in der Regel die waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit fehle.

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