München – Am Freitag hat Katharina Schulze ein paar wirklich junge Leute getroffen. Die grüne Fraktionschefin, inzwischen 36 Jahre alt, versuchte sich im Münchner „Pony Club“ als Friseurin. Vor allem aber sprach sie mit den Auszubildenden der „Pony Club Academy“. Die Grünen haben den Fachkräftemangel als großes Thema erkannt. Guter Nachwuchs ist kaum noch zu bekommen.
Wer aber ist eigentlich jung? Oder zu jung? In der Landespolitik ist das derzeit eine wichtige Frage. Im Herbst 2023 wählt Bayern einen neuen Landtag, hinter den Kulissen basteln die Parteien an ihren Listen, auch die Frage der Spitzenkandidaten stellt sich. Für Schulze und die Grünen tut sich dabei ein Problem auf: die Machtoption. Obwohl Schulze kommendes Jahr zehn Jahre im Parlament sitzt und seit 2017 ihre Fraktion führt, darf sie nicht Ministerpräsidentin werden. Die älteren Herren, die 1946 die bayerische Verfassung schrieben, hatten ein Mindestalter von 40 Jahren festgelegt, das bis heute gilt.
Inzwischen aber mehren sich die kritischen Stimmen – nicht nur von Schulze, die das natürlich „völlig absurd“ findet. Emmanuel Macron sei mit 39 Jahren französischer Präsident geworden, sagt sie. In Österreich wurde Sebastian Kurz mit 31 zum Bundeskanzler gewählt. Auch die finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin ist ein paar Monate jünger als Schulze.
„Meines Erachtens ist die Regelung in Art. 44 Abs. 2 Bayerische Verfassung definitiv nicht mehr zeitgemäß – falls sie dies überhaupt jemals war“, sagt Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. Womöglich habe die Einführung der recht hohen Altersgrenze etwas damit zu tun gehabt, dass man bei den Verfassungsberatungen 1946 zunächst erwogen hatte, das Amt eines Staatspräsidenten einzuführen, vermutet die Politikwissenschaftlerin. „Ohne es belegen zu können, würde ich vermuten, dass die Verfassungsväter die Altersgrenze auch mit Blick auf das nicht verwirklichte Amt eines Staatspräsidenten festgeschrieben haben“, sagt die Professorin. Zur Erinnerung: Im Bund gibt es zwar keine Altersgrenze für den Kanzler, der Bundespräsident aber muss mindestens 40 sein – das gleiche Mindestalter wie in Bayern.
Münch jedenfalls sagt: „Ich halte Altersbeschränkungen sowohl nach unten als auch nach oben nicht mehr für zeitgemäß.“ Erstens gelte seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung umsetze. Zum anderen stünden die Spitzenkandidaten mit der zunehmenden Personalisierung der Politik ohnehin immer stärker im Fokus. Da könne man den Wählern durchaus „die Entscheidung zutrauen, ob jemand zu jung oder zu alt für die Position zu sein scheint“.
Doch die Hürden für eine Verfassungsänderung sind hoch. Erst bräuchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, dann die Zustimmung des Volkes in einem Entscheid. Ohne die CSU geht also nichts. Und die hat kurz vor der Wahl natürlich wenig Veranlassung, der möglichen Grünen-Kandidatin den Weg zu bereiten. Beim Koalitionspartner gibt es dagegen überraschend Gesprächsbereitschaft. „Ich bin dafür, mehr Demokratie zu wagen, Altersgrenzen nach unten und oben abzuschaffen und die Menschen selbst darüber entscheiden zu lassen, wer sie vertritt“, sagt Fabian Mehring, Fraktionsgeschäftsführer der Freien Wähler und selbst erst 33 Jahre alt. Schon länger kämpfen die FW dafür, die Obergrenze für Landräte und Bürgermeister von 67 Jahren abzuschaffen. Zum Mindestalter für Ministerpräsidenten gebe es zwar keine offizielle Fraktionslinie. Mehring meint aber, mit seiner Sichtweise mehrheitsfähig zu sein.
SPD und FDP sind schon länger für eine Abschaffung der Grenze, die es so ähnlich nur in Baden-Württemberg gibt. Dort liegt das Mindestalter bei 35. „Die Regelung ist inzwischen völlig aus der Zeit gefallen“, sagt FDP-Chef Martin Hagen, selbst gerade 40, von dem auch der schöne Satz stammt: „Es gibt viele Gründe, die gegen Katharina Schulze als Ministerpräsidentin sprechen, aber das Alter ist keiner davon.“
Die Grünen haben übrigens unlängst einen Anlauf im Parlament gestartet, um die Altersgrenze abzuschaffen. Allerdings ist darin auch eine Absenkung für das Wahlalter auf 16 vorgesehen. Die zweite Lesung ist vor der Sommerpause geplant. Erste Beratungen deuten nicht auf eine Mehrheit hin.