Missbrauchsopfer: „Kirche verzögert Hilfen“
Unfallversicherung könnte Betroffene unterstützen – Ordinariate müssen aber Fälle melden
München – Wer als Kind oder Jugendlicher in der katholischen oder evangelischen Kirche Opfer sexualisierter Gewalt wurde, kann unter Umständen Leistungen der Berufsgenossenschaft VBG erhalten. Es kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn etwa ein Ministrant bei seiner Tätigkeit miss