Missbrauchsopfer: „Kirche verzögert Hilfen“

Unfallversicherung könnte Betroffene unterstützen – Ordinariate müssen aber Fälle melden

VON CLAUDIA MÖLLERS

München – Wer als Kind oder Jugendlicher in der katholischen oder evangelischen Kirche Opfer sexualisierter Gewalt wurde, kann unter Umständen Leistungen der Berufsgenossenschaft VBG erhalten. Es kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn etwa ein Ministrant bei seiner Tätigkeit miss

Dienstag, 7. April 2026

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