Missbrauchsopfer: „Kirche verzögert Hilfen“

von Redaktion

Unfallversicherung könnte Betroffene unterstützen – Ordinariate müssen aber Fälle melden

VON CLAUDIA MÖLLERS

München – Wer als Kind oder Jugendlicher in der katholischen oder evangelischen Kirche Opfer sexualisierter Gewalt wurde, kann unter Umständen Leistungen der Berufsgenossenschaft VBG erhalten. Es kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn etwa ein Ministrant bei seiner Tätigkeit missbraucht worden ist.

Was zunächst zynisch klingt, kann für Missbrauchsopfer eine große Hilfe bedeuten. Denn: „Auch wenn Missbrauchsfälle Jahrzehnte zurückliegen, können sich Betroffene jederzeit bei der VBG melden“, heißt es auf der Homepage der VBG. Die Berufsgenossenschaft zahlt Behandlungen, Reha-Maßnahmen und auch Verletztenrenten, wenn Opfer dauerhaft in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Die Kirchen zahlen bislang einmalige Leistungen als Anerkennung des Leids zwischen 1000 und 50 000 Euro.

Bereits am 25. April hatte die Versicherung, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für fast 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen mit knapp zehn Millionen Beschäftigten zuständig ist, die katholische und die evangelische Kirche angeschrieben. Sie habe sie aufgefordert, Opfer sexualisierter Gewalt zu melden. Doch die Umsetzung läuft schleppend, wie Richard Kick, Missbrauchsopfer und Mitglied des unabhängigen Betroffenenbeirats im Erzbistum München und Freising, gegenüber unserer Zeitung beklagt.

„Mir fehlen die Worte! Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit nach einem Radlunfall in der Klinik landen, ist das ein Arbeitsunfall, und die Personalabteilung muss das der Berufsgenossenschaft melden, nur die Kirche weiß es nicht“, empört sich Kick. Doch selbst der gesetzlichen Unfallversicherung war bis zur Veröffentlichung des neuen Missbrauchsgutachtens am 20. Januar 2022 in München nicht klar, dass sie zuständig sein könnte. Zuvor war sie davon ausgegangen, dass die Missbrauchsfälle bei Ferienlagern, Firmungen oder Kindergottesdiensten geschehen seien, hatte VBG-Sprecher Pierre Stage „Zeit online“ berichtet. In diesen Fällen ist die Versicherung nicht zuständig, weil die Opfer kein Ehrenamt ausgeübt hatten und damit der berufliche Bezug gefehlt habe.

Doch nun kommt ans Licht, dass vor allem minderjährige Ministranten betroffen sind. Und die sind explizit versichert – ebenso wie Kinder und Jugendliche in Kirchenchören, minderjährige Jugendgruppen-Leiter sowie Konfirmanden bei ihren von der Kirchengemeinde vorgeschriebenen Praktika. Versicherungsschutz besteht in Fällen, „in denen sexueller Missbrauch im Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt steht“, heißt es bei der VBG. Das könnten auch Ausflüge oder gesellige Zusammenkünfte sein wie Ausflüge des Kirchenchors oder der Messdienergruppe. Kein Schutz besteht bei rein privaten Treffen, beim Konfirmandenunterricht, beim Gottesdienst oder beim Beichten.

Richard Kicks Fall ist dem Erzbistum seit April 2010 bekannt. „Da hätte der Personalverantwortliche das sofort an die Berufsgenossenschaft weitergeben müssen“, ärgert er sich. Nun befürchtet Kick, dass ihm und vielen weiteren Betroffenen Leistungen der VBG verloren gehen könnten, weil eine mögliche Verletztenrente maximal vier Jahre rückwirkend gezahlt wird. „Da ich das erst 2022 gemeldet habe, würden mir nur Leistungen ab 2018 anerkannt“, sagt Kick. Das Erzbistum weiß aber seit 2010 von seinem Fall – hätte das die Personalabteilung des Erzbistums an die VBG weitergegeben, stünden ihm gegebenenfalls Leistungen ab 2006 zu. „Das ist institutionelles Versagen der Kirche“, schimpft Kick. „Die fehlenden Jahre kann ich vor dem Verwaltungsgericht einklagen.“ Das könnte den Kirchen in zahlreichen Fällen drohen.

Mit Generalvikar Christoph Klingan hat der Betroffenenbeirat gesprochen. Man werde es prüfen, hieß es. Kick ärgert sich: „Es ist alles so inaktiv, dabei geht es doch darum, die Betroffenen darauf hinzuweisen.“ Am 23. Juni tagt der Betroffenenbeirat das nächste Mal. Dann wollen sie Kardinal Reinhard Marx und seinen Generalvikar fragen, was in dem einen Jahr seit Gründung des Beirats geschehen ist. Spätestens da ist Gelegenheit, über die VBG zu sprechen.

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