Weg für Milliarden-Paket ist frei

von Redaktion

VON THERESA MÜNCH UND MARTIN TRAUTH

Berlin – Der Bundestag hat mit einer Änderung des Grundgesetzes den Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr geebnet. Die Abgeordneten stimmten am Freitag dafür, einen neuen Absatz 87a in die Verfassung aufzunehmen. Es gab 567 Ja-Stimmen – 491 wären ausreichend gewesen. Der neue Artikel regelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Mit dem Geld soll in den nächsten Jahren eine bessere Ausrüstung für die Streitkräfte angeschafft werden: Flugzeuge, Panzer und Munition, aber auch persönliche Ausrüstung der Soldaten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die massive Aufrüstung wenige Tage nach Russlands Einmarsch angekündigt. Die Investitionen sollen auch dafür sorgen, dass Deutschland zumindest im Durchschnitt mehrerer Jahre das Zwei-Prozent-Ziel der Nato erfüllt. Die Union verlangte, das dürfe kein einmaliges Vorhaben sein. Es solle danach „keine Abbruchkante geben“, sondern eine verlässliche Finanzierung, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Weil das „Sondervermögen“ über Kredite finanziert werden und an der Schuldenbremse vorbei laufen soll, muss das Grundgesetz geändert werden. Unter anderem wird ein neues Gremium geschaffen, das mit berät, welche Anschaffungen wann gemacht werden.

Luft (40,9 Milliarden Euro): Als Nachfolger für den alternden Tornado soll der US-Tarnkappen-Jet F-35 beschafft werden. Geplant ist der Kauf von 35 Stück. Das Kampfflugzeug ist auch wichtig für die „nukleare Teilhabe“: Dabei geht es um ein Abschreckungskonzept der Nato, bei dem Verbündete Zugriff auf US-Atombomben haben und diese im Ernstfall transportieren. Beschlossen ist auch die Anschaffung von 60 schweren Transporthubschaubern vom Typ CH-47F Chinook.

Auf der Liste stehen zudem Entwicklung und Kauf eines neuen Eurofighter-Modells für elektronische Kriegsführung (ECR Eurofighter). Bis 2027 soll die Entwicklung des mit Frankreich und Spanien geplanten Kampfflugzeugprojekts der nächsten Generation – das Future Combat Air System (FCAS) – aus dem Sondervermögen finanziert werden. Gelder sollen auch in die Bewaffnung der Heron-Drohne fließen sowie in die Beschaffung von leichten Unterstützungshubschraubern, Seefernaufklärern und dem weltraumbasierten Frühwarnsystem Twister.

See (19,3 Milliarden Euro): Für die Marine sollen weitere Korvetten vom Typ 130, Fregatten F126 sowie das Jagd-U-Boot 212 CD angeschafft werden. Hinzu kommen Mehrzweckkampfboote und ein Nachfolger für das bisherige Festrumpfschlauchboot, das etwa die Kampfschwimmer einsetzen. Zudem sollen Entwicklung und Beschaffung einer künftigen Marine-Rakete, U-Boot-Flugabwehrflugkörper und Gerät zur Unterwasserortung finanziert werden.

Land (16,6 Milliarden Euro): Hier geht es insbesondere um die Nachfolge für den Schützenpanzer Marder und den Truppentransporter Fuchs. Geld soll es auch für die restliche Nachrüstung des Schützenpanzers Puma geben. Auch ein Nachfolger für das gepanzerte Schneefahrzeug BV 206 steht auf der Liste. Hinzu kommen bis 2024 Mittel für die Entwicklung eines Nachfolgers für den Leopard-2-Panzer, der gemeinsam mit Frankreich entwickelt werden soll.

Führungsfähigkeit (20,7 Milliarden Euro): Hier geht es vor allem um die Digitalisierung der Bundeswehr, etwa über neue Funkgeräte oder Geld für einen Rechenzentrumsverbund. Hinzu kommen elektronische Führungsinformationssysteme für Einsätze und Investitionen in Satellitenkommunikation.

Ausrüstung (zwei Milliarden Euro): Soldaten sollen Nachtsichtgeräte und „Sprechsätze mit Gehörschutz“ für den Gefechtshelm bekommen. Zudem werden Mittel für das „Kampfschuhsystem Streitkräfte“, den neuen Stiefel der Bundeswehr, bereitgestellt.

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