Die Bearbeitung der Anträge von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche nimmt Fahrt auf. Waren bis zum Februar von über 1500 Anträgen erst gut 600 behandelt, sind nun bis Ende Mai 1136 Anträge entschieden. Pro Monat gehen etwa 40 neue Anträge ein.
Die Anerkennungsleistungen sind – je nach Schwere des Falls – unterschiedlich. Bis zu 50 000 Euro will die Kirche zahlen. Darüber befindet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn. Den Betroffenen ist das jedoch viel zu wenig, sie fordern Schmerzensgeld von bis zu 400 000 Euro. In besonders schweren Einzelfällen zahlt die Kirche aber auch mehr: 2021 in sechs Fällen sogar über 100 000 Euro.
Trotz der Verfahren und der Unabhängigen Kommissionen wird das Dunkelfeld der Missbrauchsfälle nach wie vor als sehr groß angesehen. Das Misstrauen, das Betroffene gegenüber der Institution hegen, macht es vielen unmöglich, sich auf ein Verfahren mit der Amtskirche einzulassen. Schwierig ist indes auch die Beurteilung eines Falls, denn die Schwere des Leids ist so individuell, wie die Menschen verschieden sind. Selbst wenn bis zum Jahresende das Gros der gestellten Anträge abgearbeitet sein mag: Den Makel der Untaten wird die katholische Kirche nicht mehr los. Wie die Opfer muss auch die Institution mit den Folgen der Verbrechen leben. Sie schuldet den Opfern Empathie und Verständnis – so schwer der Umgang miteinander auch immer sein mag.
Claudia.Moellers@ovb.net