Satte Mehrheit für Bundeswehr-Milliarden

von Redaktion

VON U. STEINKOHL UND K. BRAUN

Berlin/München – Der Bundesrat hat für eine Reihe von Gesetzesprojekten grünes Licht gegeben – vom Sondervermögen für die Bundeswehr über Rentenerhöhungen bis zum Mindestlohn. Auch der Freistaat Bayern hat die meisten Vorhaben der Ampel-Koalition durchgewunken, bestätigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) gegenüber unserer Zeitung. Ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro. Momentan liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro brutto. Die Minijob-Grenze soll parallel von 450 Euro auf 520 Euro angehoben werden. Die Anhebung hatte die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag beschlossen. „Bayern hat das nicht infrage gestellt“, sagt Herrmann.

Corona-Pflegebonus

Mit dem Pflegebonus will die Bundesregierung die Belastung von Pflegekräften während der Pandemie honorieren. Die Prämie ist nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelt. Maximal 550 Euro erhalten Vollzeitbeschäftigte in der Altenpflege und Betreuung. Mehr bekommen besonders belastete Fachkräfte in Krankenhäusern – in Einzelfällen bis zu 2500 Euro. Staatskanzleiminister Herrmann sagt: „Inhaltlich hat Bayern dem Pflegebonus zugestimmt – aber wir meinen, dass auch weitere belastete Mitarbeiter der Gesundheitsbranche berücksichtigt werden sollten, etwa medizinische Fachangestellte.“

Rentenerhöhung

Millionen Rentner erwartet zum 1. Juli eine Erhöhung ihrer Bezüge. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Auch die Erwerbsminderungsrenten steigen.

Bundeswehr

Weg frei für die Bundeswehraufrüstung: Die Länderkammer hat für das 100-Milliarden-Euro-Programm ihr Okay gegeben. Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit hat der Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt. Der neue Artikel 87a regelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für ein Sondervermögen aufgenommen werden dürfen. Herrmann betonte bei der Sitzung, dass die 100 Milliarden auch wirklich der Aufrüstung der Bundeswehr zugutekommen müssen. Die vier Länder mit Regierungsbeteiligung der Linken enthielten sich: Berlin, Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Zugang zum Internet

In bislang unterversorgten Gebieten soll es schnelleres Internet geben: Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesnetzagentur zu, die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt. Anbieter müssen Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload leisten. Hier hat Bayern Nein gesagt. „Diese Mindestanforderungen sind nicht mehr zeitgemäß. Wir hätten uns höhere Geschwindigkeiten gewünscht“, sagt Herrmann.

Corona-Steuerhilfen

Arbeitnehmer können in ihrer Steuererklärung wieder eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro geltend machen. Die Frist für die Steuererklärung wird von Ende Juli auf Ende Oktober verschoben. Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Mitte 2022 steuerfrei. Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind künftig bis zu 4500 Euro steuerfrei.

Hartz-IV-Sanktionen

Die Hartz-IV-Sanktionen werden bis Mitte 2023 teilweise ausgesetzt. So entfällt für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern – etwa wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Auch Meldeversäumnisse werden erst im Wiederholungsfall geahndet. Das hat Bayern abgelehnt, sagt Herrmann. „Wir sind nicht der Meinung, dass Sanktionen für Menschen, die nicht mitwirken wollen, ausgesetzt werden sollten.“

Artikel 1 von 11