Berlin – Gerhard Schröder (SPD) hat nun den Kampf um seine Altkanzler-Privilegien aufgenommen. Er beklagt eine „Hetzjagd“ unter anderem der „Gazetten“ und sieht einen Rechtsbruch. In einem schroffen Anwalts-Schreiben an den Bundestags-Haushaltsausschuss forderte Schröders Rechtsvertreter einen „prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid“ – um dagegen vorgehen zu können. Bisher blitzt er im Parlament ab.
In dem Schreiben an den Gremiumsvorsitzenden Helge Braun (CDU) heißt es, der Altkanzler habe „über die Medien“ erfahren, dass sein Büro „ruhend gestellt“ werden solle. Schröder bezweifelt, dass es wirklich darum gehe, ob er „keine fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt mehr wahrnehme“. Er spekuliert, dass „tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht weiter angesprochen werden sollte“. Ein solcher Beschluss des Haushaltsausschusses sei „evident rechts- und verfassungswidrig“.
Eine gerichtliche Klärung stehe „trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen „Hetzjagd“ nicht „an vorderster Front“. Der Anwalt würde „sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung ,auf Augenhöhe‘ erreichen zu können“. In dem zweiseitigen Schreiben verwiesen die Anwälte auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach Schröder Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter auf „Lebenszeit festgeschrieben“ worden seien. Bei den Mitarbeiterstellen mache Schröder vier Posten mit den Besoldungsstufen B6, B3, E14 und E8 geltend.
Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nahm dieser weiter zu. Es wurden mehrere Anträge zum SPD-Parteiausschluss gestellt.
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin. Nach dem Brief des Schröder-Anwalts werden in der Union nun wieder Rufe laut, auch an die Ruhestandsbezüge ranzugehen.
Auf ein Gespräch will sich Braun, der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, aber nicht einlassen. „Den gesamten Vorgang empfinde ich als würdelos“, schrieb der CDU-Politiker, früher Kanzleramtsminister, am Donnerstag in einer Stellungnahme. Für den Beschluss habe es eine breite Mehrheit gegeben, die Regierung setze das nun um. Zu diesen „sachlich gebotenen Maßgaben bedarf es meinerseits keiner Gespräche, schon gar nicht mit Personen, die über Rechtsanwaltsschreiben mit mir kommunizieren“. Auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) nannte den Protest unbegründet. dpa/afp