Das Ende für Paragraf 219a

von Redaktion

Bundestag streicht Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Berlin – Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten – darunter die der Regierungsparteien sowie der Linken – stimmte am Freitag für den Regierungsentwurf zur Streichung des Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.

Der Paragraf 219a regelte bislang, dass für Abtreibungen nicht geworben werden darf – führte aber immer wieder dazu, dass Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne eine Strafverfolgung zu riskieren.

Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden. Zudem sieht der Beschluss vor, dass Urteile gegen Ärzte, die seit Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen gesprochen worden sind, aufgehoben werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als „absurd und aus der Zeit gefallen“. Jede Verurteilung von Ärzten sei „eine Verurteilung zu viel“, sagte Buschmann. „Heute ist ein großartiger Tag“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). „Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen – das sind Menschenrechte.“ Paus betonte, dass auch generell über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse.

Union und AfD äußerten sich empört über die Abschaffung des Gesetzesparagrafen. Die Abgeordneten beider Fraktionen betonten, dass das Recht ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürfe. Auch die katholischen Bischöfe in Deutschland drückten ihr Bedauern aus.

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