Berlin – Das Angebot mit kostenlosen Corona-Schnelltests für alle geht zu Ende. Gratis bleiben „Bürgertests“ ab kommenden Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen – in der Regel sollen künftig drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig sein. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag nach einer Einigung mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) mit. Die Regelung soll Milliardenkosten für den Bund reduzieren. Die Länder sollen den Drei-Euro-Bürgeranteil übernehmen können, wenn sie das wünschen.
Lauterbach sprach von einer insgesamt „guten Lösung“. Die Bürgertests gingen nach Auslaufen der bisherigen Verordnung Ende Juni lückenlos weiter, was strittig gewesen sei. Die Tests sollten gezielter dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen hätten. Lauterbach machte zugleich kein Hehl daraus, dass er kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt hätte. Bisher hatte damit jeder auch ohne Symptome oder konkreten Anlass Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche durch Teststellen-Personal und auf eine Bescheinigung.
Lindner sagte, mit der neuen Testverordnung werde der Einsatz des Steuergeldes effektiver. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“ Das neue Konzept sieht nach Lauterbachs Angaben bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor – bei weiterhin voller Übernahme wären bis zu fünf Milliarden Euro zu erwarten gewesen. Gratis-Tests für alle waren im Herbst vergangenen Jahres schon einmal vorübergehend eingeschränkt und dann wieder breit eingeführt worden.
Für vulnerable Gruppen sollen die kostenlosen Schnelltests weiterhin möglich sein, erläuterte Lauterbach. Darunter sind auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Ansonsten werden drei Euro fällig.
Bürger können sie in der Teststelle oder Apotheke ganz normal bar oder per Karte bezahlen. Für die Anbieter soll der „Erstattungspreis“ von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt werden: Zu den drei Euro kommen also noch 6,50 Euro vom Bund. Die Länder hätten die Möglichkeit, den Anteil der Bürger an den Tests zu übernehmen, sagte Lauterbach.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek reagierte zurückhaltend. Er nannte es „wichtig“, dass es weiterhin in begrenztem Maße kostenfreie Tests gebe. Gleichzeitig nahm er Lauterbach in die Pflicht, diese Kostenbefreiung auch pflegenden Angehörigen zugänglich zu machen. Diese seien „besonders schützenswert. Es kann nicht sein, dass ein pflegender Angehöriger drei Euro bezahlen soll, wo er doch die Alten- und Pflegeheime entlastet“.