Brandenburg/Havel – Ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen ist wegen Beihilfe zum Mord an tausenden Häftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. „Sie haben drei Jahre lang täglich dabei zugesehen, wie deportierte Menschen dort grausam gequält und ermordet wurden“, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Neuruppin, Udo Lechtermann, in seiner Urteilsbegründung. „In Beurteilungen wurde festgestellt, dass Sie ein zuverlässiger Wachmann – und damit ein willfähriger Helfer der Täter waren.“
Der 101-jährige Angeklagte hatte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem KZ nördlich von Berlin Wachmann gewesen zu sein, und stattdessen angegeben, er sei als Landarbeiter tätig gewesen. Dies sei aber nicht die Wahrheit, betonte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann. „Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren.“ Daran könne angesichts der Fülle der Indizien kein Zweifel bestehen. Lechtermann verwies auf die zahlreichen im Prozess behandelten Dokumente mit dem Namen, Geburtsort und Geburtstag des Mannes und andere Hinweise.
Laut Urteil war der 101-Jährige von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann in dem KZ tätig und hatte Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft.