Berlin – Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) künftig nicht mehr so viel Zeit ersatzweise hinter Gittern verbringen müssen. Ein Entwurf aus seinem Haus, der zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt wurde, sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also kürzer.
Wie hoch der jeweilige Tagessatz ist, hängt vom Nettoeinkommen des Verurteilten ab. Geldstrafen, die bei Nicht-Zahlung in die Haftanstalt führen, werden zu etwa einem Drittel wegen kleinerer Diebstähle oder Betrügereien verhängt. Knapp ein Viertel der Fälle betrifft Schwarzfahrer. Eine Entscheidung darüber, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein womöglich demnächst von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird, soll noch nicht getroffen werden. Aus Koalitionskreisen heißt es dazu, dies werde noch geprüft.
Um Ersatzfreiheitsstrafen nach Möglichkeit zu vermeiden, soll die Vollstreckungsbehörde nach dem Willen des Bundesjustizministers zudem verpflichtet werden, Verurteilte rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn ihnen gestattet werden kann, die Ersatzhaft durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden.
Buschmann hofft, dass die Länder mitziehen werden, da dadurch wohl auch Engpässe im Justizvollzug vermieden und Kosten gespart werden könnten. Ein belegter Strafplatz kostete im Bundesdurchschnitt nach Berechnungen seines Ministeriums im Jahr 2019 rund 119 Euro pro Tag, wenn die Baukosten für die Haftanstalt nicht mitgerechnet werden.
Dem Deutschen Anwaltverein geht die geplante Reform nicht weit genug. Nach seiner Auffassung gehört das Konzept der Ersatzfreiheitsstrafen ganz abgeschafft.