Das planen die Ampel-Minister für den Herbst

von Redaktion

Maskenpflicht und Ausnahmen für frisch Geimpfte – Regeln sollen von Oktober bis Ostern gelten

München – Noch ist Sommer. Doch mit Blick auf den Herbst befürchtet die Bundesregierung eine neue Corona-Welle. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben in einem Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz Instrumente entworfen, um durch den Winter zu kommen. Der Bundestag soll die Neuregelung in der ersten Septemberwoche beschließen. Die Maßnahmen sollen von 1. Oktober bis 7. April gelten.

Basisschutz

Im Zentrum des Schutzkonzeptes steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fliegern gelten. Hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch den betrieblichen Infektionsschutz will der Bund selbst hochhalten – etwa in Form von verpflichtenden Angeboten von Homeoffice oder Tests.

Winterreifen

Mit „Winterreifen“ werden innerhalb der Bundesregierung die Maßnahmen verglichen, die Länder dem Entwurf nach ab dem 1. Oktober beschließen können. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie (weiterhin) im öffentlichen Nahverkehr. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitnessstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten. Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen und Kitas vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – dann ab dem fünften Schuljahr. Hier muss es dann auch nicht die sicherere FFP2-Maske sein, auch eine klassische OP-Maske soll reichen, wie Buschmann sagte.

Schneeketten

Für den Fall, dass die Corona-Situation außer Kontrolle gerät, bekommen die Länder Möglichkeiten für schärfere Regeln, von den Ministern „Schneeketten“ genannt. Drohen Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur – etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger – zusammenzubrechen, sollen auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Darüber sollen dann die Länderparlamente entscheiden. In dem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wünschte sich einen klaren Kriterienkatalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll.  hor/dpa

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