Staat darf Bürger nicht zum Gendern zwingen
München – Der Staat darf seine Bürger nicht zur Verwendung sogenannter geschlechtergerechter Sprache zwingen. Zu diesem Fazit kommt der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten, das er im Auftrag der Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache verfasst hat. Eine Verpflichtung zum Gendern im privaten und gesellschaftlichen Bereich sei „verfassungsrechtlich unzulässig“. Gleiches gelte für die Schulen, zumindest „so lange die Verwendung geschlechtergerechter Sprache sich nicht im allgemeinen Sprachgebrauch widerspiegelt“.
In dem 20-seitigen Gutachten untersucht Papier, ob sich aus dem Grundgesetz Pflichten zum Gendern ableiten lassen. Auch in der Rechts- und Amtssprache sei das nicht der Fall. Allerdings ergebe sich aus dem Grundgesetz auch kein Verbot. Der Staat dürfe sich selbst Regeln geben und gendern, solange die Rechtssprache lesbar und verständlich bleibe. Eine allzu penible Nutzung von Gendersternchen und anderen Zeichen kann dem laut Gutachten aber entgegenstehen. mmä