Hamburg/München – Der Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank zieht weitere Kreise. Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, wurden im Zuge der laufenden Ermittlungen auch die E-Mails des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) aus seiner Zeit an der Hamburger Regierungsspitze durchsucht. Demnach erließ das Amtsgericht Köln am 30. März 2022 einen Durchsuchungsbeschluss für das Postfach olaf.scholz@sk.hamburg.de, Scholz’ offizielles Postfach als Erster Bürgermeister.
Laut dem Gerichtsbeschluss seien anschließend E-Mails, Kalendereinträge und Anhänge aus diesem Postfach seit dem 1. Januar 2015 bei einem IT-Dienstleister durchsucht worden. Bei der Durchsuchung sei es um die Frage gegangen, ob und wie von der Politik Einfluss auf die im November 2016 getroffene Entscheidung genommen wurde. Damals wurde auf eine Steuerrückforderung von 47 Millionen Euro von der Warburg-Bank im Kontext der Cum-Ex-Geschäfte verzichtet.
Erst jüngst gewann der Cum-Ex-Skandal durch Berichte über den langjährigen SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs wieder an Brisanz. Demnach sollen 200 000 Euro in bar in seinem Bankschließfach gefunden worden sein. Die Durchsuchung der Scholz-Mails soll im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Kahrs stehen.
Wie sich herausstellt, hat der Kanzler wohl nichts von dieser Durchsuchung gewusst. Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, sagte dem „Abendblatt“: „Davon ist mir nichts bekannt. Es gibt auch nichts zu verbergen.“ Und dem „Tagesspiegel“ teilte eine Scholz-Sprecherin mit: „Der Bundeskanzler hat am Montag durch eine Presse-Anfrage erstmals von dem Beschluss des Amtsgerichts hinsichtlich der Durchsuchung des amtlichen E-Mail-Kontos erfahren.“
In Deutschland ist es üblich, Schriftgut von Ministerien zwischen zehn und 30 Jahren aufzubewahren. Allerdings unterliegen laut Bundesinnenministerium Briefe und E-Mails nicht dieser Aufbewahrungspflicht.