Welche Zusatz-Gelder es bisher gab

von Redaktion

Die Ampel hat schon mehrere Entlastungspakete vorgelegt – aber was war tatsächlich drin?

München – Das Benzin wird teurer, die Heizkosten schießen in die Höhe und der Wocheneinkauf ist für manche ein einziger Verzicht – die aktuelle Finanzlage in Deutschland ist kritisch. Aber was hat die Regierung bislang getan, neben Maßnahmen wie dem Neun-Euro-Ticket, um die Geldbeutel zu entlasten? Und welche finanziellen Unterstützungen sind für die Zukunft geplant?

Tankrabatt: Die Steuer auf Benzin und Diesel wurde zum 1. Juni auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Für Benzin zahlen Fahrer 29,55 Cent und für Diesel 14,04 Cent Steuern pro Liter.

Kinderbonus: Im Juli hat es einmalig 100 Euro mehr Kindergeld gegeben. Den Bonus gibt es für jeden, der 2020 mindestens in einem Monat Kindergeldanspruch hat.

Kindersofortzuschlag: Der monatliche Zuschlag für Kinder aus armen Familien wird ab Juli um 20 Euro erhöht. Der Höchstbetrag steigt damit auf 229 pro Kind.

Heizkostenzuschuss: Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld und Studierende, die Bafög beziehen, bekommen ab Juli einmalig 230 Euro zum Heizen – insofern sie ausgezogen sind. Wer Wohngeld bezieht, also einen Mietzuschuss für ärmere Haushalte, bekommt sogar 270 Euro.

Abschaffung der EEG-Umlage: Bislang mussten alle Stromverbraucher circa 3,7 Cent pro kWh bezahlen, um Erneuerbare Energien voranzutreiben. Das wurde zum 1. Juli abgeschafft – ein halbes Jahr früher als geplant.

Einmalzahlung in der Grundsicherung: Im Juli gibt es für verschiedene Bedürftige zusätzliche 200 Euro: Dazu zählen Hartz IV-Empfänger, aber auch Rentner, die nicht arbeiten können und deren Geld nicht reicht. Sie beziehen die sogenannte Grundsicherung. Auch wer Sozialhilfe empfängt, also nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, profitiert von dem Zuschuss.

Einmalzahlung bei Arbeitslosengeld 1: Bei der Vorstufe von Hartz IV gibt es die Hälfte des Zuschusses – 100 Euro für alle, die im Juli Arbeitslosengeld 1 bezogen haben.

Energiepreis-Pauschale: Im September gibt es für alle Steuerzahler 300 Euro extra, damit die Energiekosten nicht so schwer ins Gewicht fallen. Angestellte bekommen den Zuschuss über die Lohnabrechnung, Selbstständige müssen weniger Steuern vorauszahlen.

Arbeitnehmerpauschbetrag: Bislang mussten Angestellte am Ende des Jahres immer 1000 Euro weniger versteuern, damit mit dem überschüssigen Geld Arbeitskosten gedeckt werden. Diese Pauschale bekommt jeder –unabhängig davon, ob durch die Arbeit tatsächlich Kosten angefallen sind oder nicht. Dieses Geld wird auch Werbungskosten-Pauschale genannt. Diese wird nun auf 1200 Euro erhöht.

Grundfreibetrag: Wer unter dem Existenzminimum lebt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Während 2022 die Obergrenze für das Existenzminimum eigentlich bei 9 984 Euro im Jahr lag, hat die Regierung sie rückwirkend zum Januar 2022 auf 10 347 Euro angehoben.

Pendler-Pauschale: Wer einen langen Arbeitsweg hat, kann über die Steuererklärung etwas Geld zurückholen. Von Kilometer eins bis 21 gibt es pro Kilometer 30 Cent, darüber hinaus gibt es nun rückwirkend zum 1. Januar sogar 38 Cent pro Kilometer.

Homeoffice-Pauschale: Wer zu Hause arbeitet, aber kein eigenes Büro hat, kann fünf Euro pro Tag und bis zu 600 Euro im Jahr verlangen. Diese Regel galt zuerst nur bis Ende 2021, wurde aber nun bis Ende 2022 verlängert. REBECCA HABTEMARIAM

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