Schröder verklagt den Bundestag

von Redaktion

Altkanzler will Büro und Mitarbeiter zurück – Kritik aus Bayern

Hannover/Berlin – Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitag mitteilte. Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden. Die Anwaltskanzlei erklärte, der Beschluss des Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für das Büro zu streichen, sei rechtswidrig.

Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. ‚nachwirkenden Dienstpflichten‘ nicht mehr wahr“. Dabei werde aber nicht geklärt, was nachwirkende Dienstpflichten sind. Dem ganzen Vorgang stehe „auf die Stirn geschrieben“, dass für den Haushaltsausschuss andere Gründe maßgeblich waren.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zu Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die Teil-streichung von Schröders Privilegien aber nicht damit begründet. Vielmehr solle die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen.

Für Personal in seinem Büro waren 2021 gut 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt (8300 Euro) und Personenschutz erhält Schröder weiter. Bayerns SPD-Chef Florian von Brunn kritisierte die Klage. „Er sollte sich lieber der berechtigten Kritik stellen und Ruhe geben.“

Artikel 7 von 11