Karlsruhe – Drei Jahre nach der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) steht der nächste Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Falls an. Am Donnerstag verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Entscheidung über mehrere Revisionen, die von beiden Angeklagten, der Familie Lübcke und dem Generalbundesanwalt eingelegt wurden. Aufklärung über die letzten Sekunden im Leben Lübckes, wie die Familie es sich wünscht, wird es damit aber noch nicht geben. (Az. 3 StR 359/21)
Lübcke wurde im Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den Rechtsextremisten Stephan E. im Januar 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Sicherungsverwahrung vor. Es ging davon aus, dass E. allein und heimtückisch gehandelt und Lübcke aus seiner rechtsextremen Gesinnung heraus erschossen hatte. Der Mitangeklagte Markus H. wurde in Frankfurt vom Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord freigesprochen und nur wegen eines Waffendelikts verurteilt. Gegen diese Verurteilung zog er nach Karlsruhe. Lübckes Witwe und seine Söhne wenden sich gegen den Freispruch für H. wegen Beihilfe. Sie wollen, dass der Prozess neu aufgerollt wird.