30 Missbrauchs-Verurteilungen

von Redaktion

Bayerns Justiz legt Bericht über Strafverfolgung in Kirchen vor

München – Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich einen Bericht zur Strafverfolgung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vorgelegt. Auf Antrag der Landtags-Grünen hat er nun untersucht, wie viele Ermittlungsverfahren unabhängig von kirchlichen Gutachten eingeleitet worden sind. Eine schwierige Recherche, weil Fälle sexuellen Missbrauchs aus dem Bereich der Kirchen nicht gesondert erfasst werden.

Untersucht wurde der Zeitraum zwischen Januar 2012 und Juni 2017. Neben 43 Ermittlungsverfahren, die infolge der Auswertung kirchlicher Gutachten eingeleitet worden sind, wurden weitere 134 Verfahren nach Mitteilungen der Kirchen ausgelöst. In 66 Fällen lagen Anzeigen von Geschädigten oder Dritten zugrunde. Außerdem wurden 29 Verfahren von „Amts wegen“ begonnen.

Während es bei den 134 von den Kirchen eingeleiteten Verfahren nur drei Verurteilungen gab, führten die von Opfern angestoßenen Verfahren zu 17 Verurteilungen. Laut Justizminister Eisenreich prüft die Staatsregierung nun die Beauftragung einer bayernweiten Dunkelfeldstudie, wie es der Landtag bereits am 19. Mai gefordert hatte.

Die Grünen im Landtag riefen gestern die Staatsregierung auf, „den Opfern endlich umfassend beiseitezustehen“. Noch immer gebe es keine unabhängige Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Bayern, kritisierte die religionspolitische Sprecherin Gabriele Triebel. Der kirchenpolitische Sprecher der FDP, Matthias Fischbach, erklärte, „dass wir wohl erst am Beginn und nicht am Ende der parlamentarisch angetrieben Aufklärung stehen“.

CLAUDIA MÖLLERS

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