Kirchlicher Missbrauch

Aufarbeitung von außen

von Redaktion

CLAUDIA MÖLLERS

Die kirchlichen Gutachten über sexualisierte Gewalt in ihrem Bereich helfen bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Missbrauchs nur wenig. Bayerns Justizministers Georg Eisenreich hat erkannt, dass sich in den Gutachten viele Fälle finden, die zwar moralisch verwerflich sind, aber nicht (mehr) der Strafverfolgung unterliegen. Daher muss die bayerische Justiz nun auch endlich das Dunkelfeld in den Blick nehmen, um auch die Fälle sexuellen Missbrauchs ans Licht zu zerren, die heute noch strafrechtlich verfolgt werden können.

Jeder Pfarrer, jeder Pater, jede Ordensfrau, die sich an hilflosen Kindern und Abhängigen versündigt haben, müssen sich auch vor einem weltlichen Gericht verantworten. Die Kirchen versuchen, in eigenen Aufarbeitungsprozessen das systemische Versagen zu begreifen und daraus ihre Konsequenzen zu ziehen. Dabei gibt es gute Ansätze. Die „Unabhängige Aufarbeitungskommission“, die das Münchner Erzbistum eingesetzt hat, leistet richtig gute Arbeit. Ihre exzellenten Fachleute stehen keinesfalls im Verdacht, Handlanger der Institution Kirche zu sein. Trotzdem zeigt sich immer deutlicher: Eine glaubwürdige und nachhaltige Aufarbeitung kann nur losgelöst vom System Kirche gelingen.

Claudia.Moellers@ovb.net

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