Kabinett beschließt Corona-Regeln für den Herbst

von Redaktion

Ausnahmen von Maskenpflicht für Geimpfte möglich – Bayern vermisst Parameter

Berlin – Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen im Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen. Dass Letztere in Bayern umgesetzt werden, ist aber eher unwahrscheinlich. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich zuletzt ablehnend.

Darüber hinaus können die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen je nach Lage verschärfen und in einem zweiten Schritt die Maskenpflicht erweitern oder Abstandsregeln und Personenobergrenzen für Veranstaltungen einführen. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsversorgung oder die kritische Infrastruktur in Gefahr sind, also das Funktionieren von Polizei oder Feuerwehr.

Außerdem sollen die Länder Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten, und eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse vorschreiben können, wenn sonst der Präsenz-Unterricht nicht aufrechtzuerhalten ist. Schulen und Kindertagesstätten sollen grundsätzlich offengehalten werden, Lockdowns und Kontaktsperren sind nicht vorgesehen.

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Dass es im Herbst zu einem deutschen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen von Bundesland zu Bundesland kommen wird, glaubt Lauterbach nicht. „Ich gehe davon aus, dass wir im Oktober Probleme bekommen werden“, sagte der Bundesminister. In der Folge nehme er an, dass bereits dann überall eine Maskenpflicht im Innenraum eingeführt werde. „Der Herbst wird schwierig werden“, warnte Lauterbach, auch wenn das niemand mehr hören wolle.

Holetschek nannte es enttäuschend, dass der Bund weiterhin keine klar definierten Leitplanken für die Länder einrichte. „Wann sollen welche Maßnahmen ausgelöst werden? Wie werden die Parameter untereinander gewichtet? Dazu würde ich mir vom Bund Antworten wünschen.“ Er hoffe, dass hier im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch nachgeschärft werde.  dpa/hor/kna

Artikel 11 von 11