Berlin – Mit der bevorstehenden ungemütlichen Jahreszeit droht auch eine schwierigere Pandemielage. Der Bundestag hat nun einen neuen Regelrahmen beschlossen, gültig ab Oktober. Die Länder sollen die Vorgaben verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten können.
Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht eine einfachere OP-Maske. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg.
Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.
An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen – aber erst ab der fünften Klasse und nur, soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“. Vermutlich in Bayern vorerst nicht.
Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können – mit der zwingenden Ausnahme für alle, die einen negativen Test vorzeigen. Beschließen müssen solche verschärften Stufen übrigens jeweils die Landtage, nicht nur die Regierung.