Vorratsdatenspeicherung gekippt

Neues Urteil, alter Streit

von Redaktion

VON KLAUS RIMPEL

Der gefühlt unendliche Streit um die Vorratsdatenspeicherung zeigt, wie sehr technische Entwicklungen und politisches und juristisches Tempo auseinanderklaffen. Während die digitalen Überwachungsmöglichkeiten in den letzten Jahren immer ausgefeilter wurden, urteilte der Europäische Gerichtshof nun über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 kassierte – im Internetzeitalter ist das eine Ewigkeit her.

China hat in diesen zwölf Jahren dank Gesichtserkennungs-Softwares und Handy-Tracking seinen Überwachungsstaat derart perfektioniert, wie es sich selbst Zukunfts-Pessimisten wie George Orwell nie hätten ausmalen können. Vor diesem Hintergrund ist es nur gut, dass unsere Gerichte staatlicher Sammelwut Grenzen setzen.

Doch die Luxemburger Richter haben dabei der Ampel den Detail-Streit um die Neugestaltung des Gesetzes zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität nicht abgenommen: Während sich FDP und Grüne darauf stützen können, dass die allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wie sie die Große Koalition einst beschloss, endgültig gekippt ist, kann SPD-Innenministerin Nancy Faeser auf ein wichtiges Detail des EuGH-Urteils verweisen: Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen etwa zur Bekämpfung von Kinderpornografie oder Terror erlaubt das Gericht sehr wohl. Diesen Punkt sollte auch ein neues, deutsches Gesetz berücksichtigen.

Klaus.Rimpel@ovb.net

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