Berlin – Neben einer Einmalzahlung im Dezember und einer Gaspreisbremse ab März empfiehlt die Expertenkommission für Gas und Wärme der Bundesregierung auch einen vorübergehenden Kündigungsschutz für stark belastete Mieter. „Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen“, heißt es in dem 34-seitigen Papier, das die Vorsitzenden der Kommission nun an die Bundesregierung übergaben.
Neu ist ein großer Hilfsfonds im Wohnungsmarkt. Damit Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Mieter mit Zahlungen für ihren Energieverbrauch in Verzug geraten, sollen sie eine zinslose „Liquiditätshilfe“ bekommen. Das Geld soll aus einem für die Zeit von Januar 2023 bis zum April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen. Daraus sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.
Die Kommission rät, dass private Haushalte und kleine Firmen im Dezember eine Einmalzahlung bekommen – auf Basis der Abschlagszahlung aus September 2022. Das soll eine finanzielle Brücke sein. Wer mehr als 75 000 Euro im Jahr verdient, soll die Hilfe versteuern müssen. Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in dieser Woche im Kabinett beschlossen werden soll und leicht abweicht: Der Staat soll die Dezember-Abschlagszahlung übernehmen. Dafür gibt es eine Formel: Ein Zwölftel eines Jahresverbrauchs zu dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis. Das soll die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres berücksichtigen.
Wie die Gaspreisbremse funktionieren könnte, ist offen. Die Kommission schlägt zwei Stufen vor: Ab 1. Januar könnte der Gaspreis für große Industrieunternehmen gedrückt werden, das soll etwa 25 000 Firmen in Deutschland betreffen. Privathaushalte und kleine Unternehmen sollen in einem zweiten Schritt ab Frühjahr von gebremsten Preisen profitieren.
Nach den Vorstellungen der Kommission könnte der Gas-Beschaffungspreis großer Unternehmen für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde begrenzt werden. Die Firmen müssten die Teilnahme am Programm bei ihrem Versorger anmelden und öffentlich machen. Außerdem sollen sie garantieren, dass der Standort längerfristig erhalten bleibt. Privatleute könnten ein Grundkontingent an Gas für 12 Cent bekommen – verbrauchen sie mehr, würde es teurer.
Um den Startpunkt der Preisbremse für Privatleute gibt es noch Debatten. Viele fordern eine Entlastung schon ab Januar statt ab März. Der „Spiegel“ berichtet aus einem internen Papier des Kanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz heute, der Bund peile als Kompromiss den 1. Februar als Starttermin an, notfalls im März rückwirkend ausgezahlt.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi und auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft halten das nicht für nötig: Die Einmalzahlung habe auf Dezember, Januar und Februar gerechnet „die gleiche, jedenfalls ähnliche Wirkung“ wie die spätere Gaspreisbremse. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen schlug vor, eine zusätzliche rückwirkende Entlastung zu prüfen. Auch die Frage, ob die Gaspreisbremse auch auf Heizungen mit Öl oder Holzpellets ausgeweitet wird, ist noch nicht entschieden.
Alle Verbraucher sollen zudem besser und häufiger über ihren eigenen Gasverbrauch und über den deutschlandweiten Verbrauch informiert werden. Um auch Haushalte mit geringem Einkommen, deren Heizkosten der Staat trägt, zum Sparen zu animieren, soll es eine Einspar-Prämie für sie geben, wenn sie mehr als 20 Prozent unter der Vorjahresrechnung landen.