Berlin – Die Bundesregierung hat grünes Licht für die geplante Einmalzahlung für Gas oder Fernwärme verbrauchende Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen gegeben. Sie müssen im Dezember keine Abschlagszahlung leisten oder werden über die nächste Abrechnung um diesen Betrag entlastet, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit nach der Kabinettssitzung in Berlin mitteilte. Die Bundesregierung bringt damit den ersten Schritt der Gaspreisbremse auf den Weg. Darum geht es: Mit den Abschlagszahlungen im Dezember sollen Kleinverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden entlastet werden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe, auch wenn ihr Verbrauch höher ist. Die Entlastungen haben laut Gesetzesentwurf einen Umfang „im höheren einstelligen Milliardenbereich“ und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Die rund 1500 Erdgaslieferanten und Unternehmen der Wärmeversorgung haben ihrerseits Anspruch auf Erstattung beim Staat. So funktioniert’s: Letztverbraucher sind all jene, die direkte Verträge mit den Versorgern haben. Sie sollen von der Dezember-Abschlagszahlung befreit werden. Haben sie eine Einzugsermächtigung erteilt, ist nichts weiter zu tun, dann ist der Lieferant in der Pflicht. Bei einem Dauerauftrag müsste dieser für Dezember geändert werden und bei selbst vorgenommenen monatlichen Überweisungen darf diese im Dezember entfallen. Passiert das alles nicht, bekommen Verbraucher aber ohnehin eine Gutschrift und der Betrag wird in der nächsten Abrechnung verrechnet.
Die Höhe der Entlastung wird auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mitberücksichtigt werden.
Bei Fernwärme gilt ein vereinfachtes Verfahren: Hier sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein „pauschaler Anpassungsfaktor“ herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember beinhaltet. Mieter und Vermieter: Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, ist ein anderes Verfahren vorgesehen. Dann wird die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben. Das kann allerdings dauern: Denn Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen. Wie hoch die Entlastung für diesen Dezember wirklich ist, erfahren Mieter im ungünstigsten Fall also erst im Dezember 2023. Vermieter sollen laut Gesetzentwurf allerdings dazu verpflichtet werden, schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift zu informieren. Die Regierung argumentiert, dass viele Mieter noch keine Anpassung der aktuell hohen Preise bekommen haben – und auch diese erst im kommenden Jahr droht.
Unternehmen und große Industriekunden ab 1,5 Millionen Kilowattstunden bekommen keine Einmalzahlung. Für sie soll im Gegenzug die Gaspreisbremse bereits ab Januar gelten. Sie ist andernfalls erst ab März vorgesehen – die Einmalzahlung ist eine Brückenlösung.