CSU-General verzichtet auf Doktortitel

von Redaktion

Universität: Dissertation hätte nicht angenommen werden dürfen

München/Mühldorf – Der Mühldorfer Abgeordnete und CSU-Generalsekretär Martin Huber verzichtet freiwillig auf das Führen seines Doktortitels. Mit dieser Mitteilung vom Freitag reagierte Huber auf die Überprüfung seiner Doktorarbeit durch die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Der zuständige Promotionsausschuss hatte zwar keine „nachgewiesene Täuschung“ gesehen, aber festgestellt, „dass die Handhabung der Formalia als wissenschaftliche Technik nicht den wissenschaftlichen Anforderungen an eine Dissertation entspreche“. Hubers Arbeit hätte demnach seinerzeit „nicht als Dissertationsleistung angenommen werden dürfen“.

Huber erklärte, er habe seine Doktorarbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfasst. Die Beurteilung der Uni „ist für mich überraschend und enttäuschend“. Und weiter erklärte er: „Als persönliche Konsequenz werde ich den Doktortitel nicht mehr führen.“ Seine volle Konzentration gelte nun der Arbeit für die CSU.

Huber hatte die LMU kurz nach seiner Kür zum CSU-Generalsekretär im Mai selbst gebeten, seine Arbeit erneut zu überprüfen. Anlass waren Vorwürfe des Plagiatsforschers und Journalisten Jochen Zenthöfer, der Maßstäbe des guten wissenschaftlichen Arbeitens verletzt sah und das mit Details belegte. Huber hatte 2007 eine Arbeit mit dem Titel „Der Einfluss der CSU auf die Westpolitik der Bundesrepublik Deutschland von 1954–1969 im Hinblick auf die Beziehungen zu Frankreich und den USA“ bei Prof. Alois Schmid in bayerischer Geschichte vorgelegt. Schmid hatte schon im Sommer unserer Zeitung gesagt, er könne die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Dass Huber bei Abgabe seiner Arbeit schon aktiver CSU-Politiker gewesen sei, sehe er nicht als Problem.

Huber habe zwar die übernommene Literatur angegeben, teilte die LMU am Freitag mit. Er habe aber die wissenschaftlichen Gepflogenheiten im Umgang mit Forschungsliteratur nicht eingehalten, nach denen wörtliche und inhaltliche Übernahmen zu unterscheiden seien. „Dass Fach und Leserschaft über das Verhältnis von Eigenleistung und Leistung anderer Autoren im Unklaren gelassen würden, lege den Verdacht der Täuschung nahe“, hieß es weiter. Eine Täuschungsabsicht habe aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können.

Die Voraussetzungen für einen etwaigen Entzug des Doktorgrades sind laut LMU nicht gegeben, weil erstens die Täuschung nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können und zweitens eine Verjährungsfrist eingetreten sei. Plagiatsjäger Zenthöfer sieht sich bestätigt: „Ich habe erwartet, dass die LMU meine Ansicht bestätigen würde“, erklärte er gegenüber unserer Zeitung. „Hier liegen eindeutig Plagiate vor.“ Wissenschaftsminister solle Huber nun „besser nicht mehr werden“. DIRK WALTER

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