Mit Corona darf man künftig vor die Tür

von Redaktion

Statt Isolation daheim muss man künftig Maske tragen – Arbeitsverbot in Pflege- und Medizineinrichtungen

München – Im Kampf gegen Corona ist es eine historische Entscheidung: Die Isolationspflicht für positiv getestete Personen wird ab kommenden Mittwoch in Bayern aufgehoben. Stattdessen gelten fünf Tage verpflichtende Schutzmaßnahmen:

. Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Ausnahme im Freien, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

. Betretungsverbot für Besucher von medizinischen/pflegerischen Einrichtungen und Arbeitsverbot für dort beschäftigte infizierte Menschen.

. Tätigkeits- und Betretungsverbot für Massenunterkünfte (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten).

So steht es zumindest in den gemeinsamen Empfehlungen, auf die sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein verständigt haben. Die einzelnen Länder könnten in ihren Verordnungen aber noch davon abweichen. Es seien auch Empfehlungen oder Verpflichtungen zu Selbstisolation, Homeoffice, Hygieneregeln, Verzicht auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen und der Gastronomie möglich. Für Personen, die sich aktuell in Isolation befinden, sollen die aktualisierten Regelungen unmittelbar gelten.

Zur Begründung erklärten die Länder, man befinde sich im Übergang in eine endemische Phase – zunehmend könnten die Bürger eigenverantwortlich entscheiden. „Die ganz überwiegende Zahl der EU-Staaten verzichtet mittlerweile auf Isolationspflichten für Corona-Infizierte“, heißt es. Allerdings haben viele dieser Länder auch die Maskenpflicht fast vollständig abgeschafft. In Deutschland gilt sie weiter in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Nahverkehr.  mm

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