Der Buß- und Bettag ist seit 1994 kein gesetzlicher Feiertag mehr, sondern nur noch ein staatlich geschützter. Es ist Bayerns seltsamster Feiertag, an dem nur die Kinder freihaben. An dem die Lehrer ohne Schüler dastehen, weshalb für sie ein Pädagogischer Tag erfunden wurde. An dem es ein Tanzverbot gibt und ein Verbot für Sportveranstaltungen, aber das öffentliche Leben sonst ganz normal weitergeht. Diejenigen Arbeitnehmer, die am Buß- und Bettag Urlaub nehmen (es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf), sind an einer Hand abzuzählen.
Die Feiertagsregelung von 1994 war ein politischer Kompromiss auf Kosten der evangelischen Kirche. Der Feiertag wurde für die Finanzierung der Pflegeversicherung geopfert. Die Alternative wäre Mehrarbeit der Arbeitnehmer gewesen, oder eine Höherbelastung der Arbeitgeber. Oder die Opferung eines katholischen Feiertages. All das waren keine gangbaren Wege.
Sicher gibt es derzeit größere Probleme als den Buß- und Bettag. Eltern, die es in der Corona-Zeit geschafft haben, ihre Kinder über Monate daheim zu betreuen, werden den einen Tag auch noch bewerkstelligen. Aber seltsam ist es schon, dass die Staatsregierung auch unter einem protestantischen Ministerpräsidenten nicht einmal darüber nachdenkt, eine akzeptable Lösung für alle zu finden. Der Kompromiss von 1994 muss ja nicht für immer und ewig andauern.
Dirk.Walter@ovb.net