Wirecard-Urteil

Die Aktionäre müssen die Zeche jetzt zahlen

von Redaktion

VON ANDREAS HÖSS

Wirecard-Aktionäre sollen kein Geld aus der Insolvenzmasse des Pleite-Unternehmens bekommen. Das hat diese Woche das Landgericht München in erster Instanz entschieden. Die Fondsgesellschaft Union Investment, die geklagt hat, weil sie fast 250 Millionen Euro mit den Aktien verzockt hatte, will das nicht akzeptieren und notfalls bis zum Bundesgerichtshof ziehen. Ob die Fondsgesellschaft dort noch eine Chance hat, die Verluste einzuklagen und so einen Präzedenzfall zu schaffen?

Viele Kleinanleger, die auch Geld versenkt haben, würde das jedenfalls freuen. Doch auch wenn es hart klingt: Schadensersatz haben die Wirecard-Aktionäre eigentlich nicht verdient. Und das aus zwei Gründen. Erstens, ganz grundsätzlich: Aktionäre haben bei ihrer Investition in ein Unternehmen Chancen auf enorme Renditen. Aktienkurse können sich theoretisch vervielfachen, dafür müssen Aktionäre auch höhere Risiken akzeptieren und werden bei einer Insolvenz als letztes bedient. So sah es auch das Gericht in seinem Urteil.

Und zweitens kam die Pleite nicht aus heiterem Himmel. Über Jahre gab es regelmäßig Spekulationen und Berichte, dass Wirecard betrogen und Umsätze erfunden habe. Wirecard war eine heiße Sache, aus der Aktionäre jederzeit hätten aussteigen können. Mit Dollarzeichen in den Augen blendeten sie aber alle Risiken aus. Die Zeche dafür müssen sie nun wohl oder übel zahlen.

Andreas.Hoess@ovb.net

Artikel 1 von 11