Berlin – Das Berliner Abgeordnetenhaus bleibt trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs bis zum Wahltermin weitgehend handlungsfähig. Zu dieser Einschätzung kommt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst in einem Gutachten, das der Parlamentspräsident in Auftrag gegeben hatte.
Grundsätzlich sei das Parlament befugt, Gesetze zu beschließen, Geld bereitzustellen und den Senat zu befragen. Allerdings schränken die Gutachter den Spielraum ein, wenn es um sehr weitreichende Entscheidungen geht, etwa Verfassungsänderungen, berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Unterdessen hat die CDU ihren Spitzenkandidaten für die Wiederholungswahl am 12. Februar gekürt. Der Landes- und Fraktionsvorsitzende Kai Wegner (50) erhielt auf einem Parteitag keine Gegenstimmen. „Ja, ich will Regierender Bürgermeister werden. Ja, was denn sonst“, rief er den Delegierten zu. mm/dpa