München – Bayern will zähneknirschend Corona-Bußgelder aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen. Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) kündigten am Mittwochnachmittag an, eine Regelung zur Rückzahlung sei „in bestimmten Fällen“ in Arbeit.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche. Das Gericht hatte die erste, sehr strenge Ausgangsbeschränkung vom 31. März bis Mitte April 2020 nachträglich für unwirksam erklärt. Die Staatsregierung hatte darin (und auch noch einige Wochen länger) nicht nur Kontakte in Gruppen untersagt, sondern sogar das Verlassen der eigenen Wohnung auf bestimmte Fälle (Einkaufen, Arbeit, Einzelsport, Gassigehen mit dem Hund) beschränkt.
Wenn die Verordnung unwirksam ist – sind es dann auch die damals verhängten Bußgelder? Bis 19. April wurden bayernweit nach offiziellen Angaben 22 000 Bußgelder verhängt, allein 3840 davon in München. Die genaue Höhe differiert. Ein im Dezember 2020 veröffentlichter Katalog nennt 250 bis 500 Euro (nachts) als Regelsatz, eine frühere Version 150.
Die Minister winden sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme erkennbar. Eisenreich und Holetschek sprechen davon, es „sollte grundsätzlich zurückgezahlt werden können“, aber nur auf „entsprechenden Antrag“. Weitere Details seien noch in Arbeit. Die Urteilsgründe würden ohnehin erst im Jahr 2023 zugestellt.
Die FDP forderte unlängst, das Geld auch ohne Wiederaufnahme jedes einzelnen Bußgeldverfahrens zurückzuerstatten. cd