München – In der Debatte um die Rückzahlung unberechtigter Corona-Bußgelder fordert der Bayerische Städtetag Klarheit von der Staatsregierung für eine einheitliche Umsetzung durch die Kommunen. „Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und der Landratsämter benötigen dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen“, sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. Schließlich trage die Staatsregierung auch „die inhaltliche und politische Verantwortung“ für die Verordnung, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig erklärte.
So sei etwa zu klären, wie mit einer eventuellen Rückzahlung umgegangen werde, sagte Buckenhofer. „Zu klären ist hierbei nicht zuletzt die Frage, ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden müssen.“
„Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Corona-Verordnung der Staatsregierung umgesetzt“, betonte Buckenhofer. Zumindest über einen Ersatz des Aufwandes für die Rückabwicklung solle daher auch nachgedacht werden. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des bayerischen Landkreistags. Am Mittwoch hatte die Staatsregierung erklärt, dass aus ihrer Sicht unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 möglicherweise zurückgefordert werden könnten.