Karlsruhe – Es bleibt dabei: Die Witwe von Helmut Kohl bekommt nicht die Rekord-Entschädigung von einer Million Euro, die dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochen wurde. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfas
Dieser Artikel (ID: 1764923) ist am 16.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).