Kohls Witwe scheitert in Karlsruhe

von Redaktion

Karlsruhe – Es bleibt dabei: Die Witwe von Helmut Kohl bekommt nicht die Rekord-Entschädigung von einer Million Euro, die dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochen wurde. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Damit wäre nun höchstens noch möglich, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. (Az. 1 BvR 19/22 und 1 BvR 110/22)

Mit diesen Urteilen war Kohl-Richter die Entschädigung verwehrt worden, außerdem verbot der Bundesgerichtshof nur einen Teil der umstrittenen Zitate. In dem seit Jahren dauernden Rechtsstreit, den Helmut Kohl selbst zu Lebzeiten begann, geht es um das Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan erschien 2014. Es basiert auf Gesprächen mit Kohl. Enthalten waren viele Äußerungen, die der Altkanzler über andere Politiker getätigt haben soll – aber nicht zur Veröffentlichung freigab.

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