Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag dem Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen zugestimmt – Bayern scheiterte mit einem Antrag, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Der Freistaat fordert schon länger, dass die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer angepasst werden.
Hintergrund ist eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, die Änderungen seien wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Es handele sich aber um eine „Steuererhöhung durch die Hintertür“.
Vor Kurzem hatten sich Vertreter der Ampel-Fraktionen darauf geeinigt, dass die Koalition eine Anpassung der Freibeträge mittragen würde. Erbschaften bleiben im Regelfall bis zu einem Freibetrag steuerfrei, der momentan bei 400 000 Euro pro Kind liegt. Trotz steigender Preise gilt dieser Grenzwert unverändert seit 2009. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hält deshalb eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht, sah allerdings den Bundesrat am Zug. Die Erbschaftsteuer fließt komplett an die Länder – weshalb auch die Länder im Bundesrat eine Lösung finden müssten. Die ebenfalls aus Bayern stammende Katja Hessel (FDP), Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, verwies deshalb erneut darauf, dass es für eine Erhöhung der Freibeträge eine Mehrheit bei den Ländern brauche.
Füracker sagte, Bayern werde weiter Druck machen. Die bayerischen Grünen zeigten sich dagegen sehr zufrieden mit dem Votum im Bundesrat. Sascha Müller, Sprecher der Landesgruppe im Bundestag, sagte, das Jahressteuergesetz sehe finanzielle und bürokratische Entlastungen für Millionen Bürger vor. So gibt es etwa Erleichterungen für Solaranlagen, für Arbeitnehmer und im Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sollen befristet einen „Energiekrisenbeitrag“ leisten. „Die Staatsregierung war bereit, dies durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzögern oder zu torpedieren, nur um größere Steuerprivilegien für wenige reiche Erben von Villen oder Mietshäusern zu erreichen“, sagte Müller. „Zum Glück ist die Staatsregierung mit ihrem Schmierenstück gescheitert.“
FDP-Landeschef Martin Hagen sagte, die Staatsregierung sei selbst schuld an ihrem Scheitern im Bundesrat. „Mit plakativen Schnellschüssen, die noch nicht mal innerhalb der Union abgestimmt sind, gewinnt man politisch keinen Blumentopf.“ Die unionsgeführten Bundesländer sollten sich erst mal darüber klar werden, was sie wollen. Der 25-Prozent-Vorschlag mit künftiger automatischer Anpassung liege auf dem Tisch. dpa/mik