München – Die Staatsregierung will im Streit um die Erbschaftsteuer nicht nachlassen – obwohl sie im Bundesrat am vergangenen Freitag nicht ausreichend Unterstützung aus anderen Bundesländern bekommen hatte. „Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer müssen dringend erhöht und die Menschen somit entlastet werden“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) unserer Zeitung. „Bayern prüft aktuell, mit einem Normenkontrollantrag gegen das aktuelle Erbschaftsteuergesetz beim Bundesverfassungsgericht vorzugehen – wir werden zeitnah entscheiden.“
Mit dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht soll generell der Weg für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geebnet werden. Laut Ministerium hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundesgesetzgeber 1995 verpflichtet, sich bei den Freibeträgen an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Doch während die Freibeträge seit 2009 unverändert sind, stiegen die Immobilienpreise in Bayern deutlich – teils habe sich der Wert verdoppelt oder verdreifacht. Gerade weil die Preisentwicklung in Deutschland sehr unterschiedlich sei, mache eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer Sinn.
Füracker wirft der Ampel-Regierung in Berlin „Arbeitsverweigerung“ vor. Die drei Parteien hatten sich vergangene Woche darauf verständigt, eine Gesetzesinitiative des Bundesrats für höhere Freibeträge mitzutragen. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen ausschließlich den Ländern zu, weshalb die Bundesregierung – die bei dem Thema keineswegs einer Meinung ist – den Ball geschickt den Ländern zuspielte. Doch in der Länderkammer hat Bayern bislang nicht genügend Mitstreiter finden können.
Füracker nennt das Vorgehen der Ampel „populistisch, durchsichtig und unglaubwürdig“. Noch im März habe Finanzminister Christian Lindner ihm geschrieben, das Thema Erbschaftsteuer stehe nicht auf der Agenda. „Es wird uns immer nur die kalte Schulter gezeigt.“ mik