Knast statt Geldstrafe – aber nur noch halb so lang

von Redaktion

Bundesregierung will Regeln abmildern – Noch keine Einigung über Schwarzfahrer-Reform

Berlin – Knast statt Geldstrafe: Die Bundesregierung mildert die Regeln für die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe deutlich ab. Ein paar zentrale Streitpunkte bleiben aber ungelöst. Offenbar stockt da etwas im FDP-geführten Bundesjustizministerium.

Was das Bundeskabinett gestern auf den Weg gebracht hat und vom Bundestag noch beschlossen werden muss: Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll dafür künftig nicht mehr so lange ins Gefängnis müssen wie bisher. Der neue Entwurf sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe künftig nicht mehr einem, sondern zwei „Tagessätzen“ entsprechen soll. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also halbiert. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des Beschuldigten. Nach drei Jahren soll überprüft werden, ob der Beschluss die Zahlungsbereitschaft untergräbt.

Der Bund will auch weitere Details im Strafrecht ändern. Der Entwurf sieht etwa vor, dass der Katalog der Gründe, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, erweitert werden soll. Der Paragraf des Strafgesetzbuches, in dem bereits „rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“ Motive aufgezählt werden, soll um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung“ gerichtete Beweggründe ergänzt werden. Damit hätten etwa Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, weil sie glauben, sie dürften über das Leben der Frau bestimmen, höhere Strafen zu erwarten als bisher.

Strenger gefasst werden sollen die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ziel der geplanten Änderung ist hier, die Kapazitäten auf Suchtkranke zu konzentrieren, die tatsächlich der Behandlung bedürfen. Um keine falschen Anreize für Beschuldigte zu setzen, die eigene Drogensucht aus taktischen Gründen zu betonen, soll die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auch für Straffällige in solchen Kliniken grundsätzlich erst nach zwei Drittel der Strafzeit möglich sein, aktuell ist das schon zur Hälfte der Strafzeit möglich. „In den letzten Jahren hat die Zahl der Menschen drastisch zugenommen, die nach einer strafgerichtlichen Verurteilung in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Viele Kliniken seien überlastet.

An die Frage, ob das Schwarzfahren künftig keine Straftat mehr sein soll, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit, wagt sich dieser Entwurf nicht ran. Laut Buschmann soll die „Möglichkeit“ einer solchen Reform 2023 geprüft werden.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hätte sich eine weitreichendere Reform des Sanktionenrechts gewünscht. Er will, dass Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit gilt. Ersatzfreiheitsstrafen sollten abgeschafft „oder zumindest auf Zahlungsunwillige beschränkt werden“.

Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, den Straftatbestand der Beförderungserschleichung auf einen „strafwürdigen Kern“ zu beschränken. Nämlich nur noch dann, wenn Schwarzfahrer „Zugangsbarrieren überwinden oder Zugangskontrollen umgehen“. mm/dpa

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