CDU-Chef Friedrich Merz hält einen Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Atomkraftwerke über April hinaus nicht mehr für realistisch. Laut einem Bericht der „Bild“ verwies er in einer Schaltkonferenz mit den CDU-Fraktionschefs der Länder darauf, dass die Bundesregierung bislang keine neuen Brennstäbe bestellt habe. Damit entfalle die Voraussetzung für einen Weiterbetrieb. Zuletzt hatte mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein Vertreter der Koalition den Ausstieg infrage gestellt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erteilte diesem Ansinnen gestern jedoch eine Absage. Nach einem Treffen mit Wissing sagte er auf die Frage, ob eine Laufzeitverlängerung ein Thema gewesen sei: „Das war heute nicht Thema und es wird auch nicht mehr Thema werden.“
Zwei türkische Kampfbomber haben am Mittwoch bewohnte griechische Inseln in der östlichen Ägäis überflogen. Das teilte der griechische Generalstab mit. Unter den Inseln waren Agathonisi, Arki und Lipsi, auf denen insgesamt rund 1000 Menschen wohnen. Die Jets vom Typ F-16 überflogen diese und andere unbewohnte Inseln in einer Höhe von rund 9000 Metern.
Die Bundesregierung will in den nächsten Wochen Tausende deutsche Staatsbürger in China mit dem Biontech-Impfstoff gegen Corona impfen lassen. Eine erste Lieferung ist bereits unterwegs. Eine allgemeine Zulassung für das Vakzin des deutschen Herstellers gibt es in China noch nicht.
Das höchste Gericht im Iran hat die Überprüfung eines Todesurteils gegen einen jungen Mann wegen seiner Teilnahme an Demonstrationen angeordnet. Der Fall werde auf „Ersuchen des Beschuldigten“ zur Wiederaufnahme ans Gericht gegeben, berichtete die Internetseite der Justizbehörde.
Im Streit um die Rechte von EU-Bürgern, die sich vor dem Brexit in Großbritannien niedergelassen haben, hat die britische Regierung eine Schlappe erlitten. Wie der High Court in London entschied, steht die derzeitige Regelung nicht im Einklang mit dem Brexit-Vertrag. Demnach riskieren bereits rechtmäßig im Land lebende EU-Bürger ihren Aufenthalt, sollten sie nicht einen zweiten Antrag auf dauerhaftes Bleiberecht stellen.