Das Urteil ist hart. Denn sollte es Bestand haben, dann ist Peter Feldmann mit einer Strafe von 120 Tagessätzen vorbestraft. Er habe nicht in die Kasse gegriffen, hat der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister immer wieder beteuert, niemandem einen Vorteil gewährt. Das glaubte ih
Dieser Artikel (ID: 1769373) ist am 24.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).