Feldmann-Urteil

Hart, aber gerecht

von Redaktion

VON SANDRA BUSCH

Das Urteil ist hart. Denn sollte es Bestand haben, dann ist Peter Feldmann mit einer Strafe von 120 Tagessätzen vorbestraft. Er habe nicht in die Kasse gegriffen, hat der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister immer wieder beteuert, niemandem einen Vorteil gewährt. Das glaubte ihm das Gericht auch. Doch Korruption beginnt früher, als die allermeisten denken.

Der Richter hat in der Urteilsbegründung noch einmal betont, es sei bereits strafbar, „den Anschein von Käuflichkeit zu erwecken“. Feldmann hat Vorteile erhalten. Ein gut bezahlter Job für die Frau, eine Rückkehrvereinbarung vom Arbeitgeber, Spenden im Wahlkampf – alles Vorteile. Feldmann hat zwar nichts getan. Doch genau da liegt das Problem. Er hätte etwas tun müssen, um dem Eindruck der Korruption entgegenzuwirken.

Das Urteil ist ein klares Signal an Amtsträger: Aufpassen! Es reicht aus, nichts zu machen. Amtsträger müssen sehr genau schauen, was sie annehmen. Es ist für sie schwer zu durchschauen, wann sie bei einem Vorteilgeber den Eindruck erwecken, ihm wohlgesonnen zu sein. Peter Feldmann wusste es offenbar nicht. Er beteuerte es bis zum Schluss. Das Urteil ist hart für ihn. Aber am Ende ist es doch gerecht. Weil Korruption eben früher beginnt, als er gedacht hat.

Redaktion@ovb.net

Artikel 9 von 9