VON GEORG ANASTASIADIS
Es trägt fast schon tragische Züge: Die Pandemie ist vorbei – aber Gesundheitsminister Lauterbach will nicht lassen von dem Virus, das sein Leben bestimmt und dem er sein Amt verdankt. Im „heute journal“ des ZDF sagte der SPD-Politiker, angesprochen auf ein Ende der Corona-Maßnahmen, jetzt einen verräterischen Satz. Er frage sich, ob es nach drei Jahren Pandemie „jetzt wirklich auf ein paar Wochen ankommt“. Doch, Herr Minister: Genau das tut es! Wenn die Gefahr vorbei ist – und selbst Deutschlands „Corona-Papst“ Christian Drosten dies klar feststellt – , gibt es auch keine Grundlage mehr für Notgesetze, die unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger eingreifen.
Der von Lauterbach lässig dahingeschlenzte Satz steht sinnbildlich für den allzu freihändigen Umgang mancher unserer Politiker mit den von der Verfassung garantierten Rechten der Bürger. Kaum ein anderes Land, von China abgesehen, hat so tief und so lange Freiheiten außer Kraft gesetzt; Gerichte haben dies inzwischen für teilweise grundgesetzwidrig erklärt. Zugutezuhalten ist den Regierenden in Bund und Ländern, dass lange unklar war, welche Maßnahmen notwendig und zielführend waren. Jetzt aber darf es vom „Team Vorsicht“ keine Ausflüchte mehr geben, vor allem keine Umwidmung von Maskenpflicht und Co. zur Abwehr allgemeiner Atemwegsinfektionen. Denn die gab es schon immer, ohne dass der Staat die Bürger zum Tragen von Masken in Zügen verpflichtet hätte.
Zu Recht hat Bayern bereits reagiert. Der Freistaat setzt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit. Und zu Recht fordert der Bundesjustizminister als einer der Verfassungsminister die Außerkraftsetzung des eigentlich bis 7. April gültigen Infektionsschutzgesetzes. Der Kanzler als Chef des Verfassungsorgans Bundesregierung darf hier nicht weiter mauern. Dass Europa zur Gefahrenabwehr einen negativen Corona-Test von einreisenden Chinesen verlangen darf und auch sollte, um die Ausbreitung neuer Mutationen zu verhindern, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Georg.Anastasiadis@ovb.net