Traunsteiner Gerichtsverfahren gegen Benedikt erledigt

von Redaktion

Vor einem weltlichen Gericht muss sich der verstorbene emeritierte Papst Benedikt XVI. nun nicht mehr verantworten. Die Feststellungsklage gegen ihn vor dem Landgericht Traunstein wird nicht mehr verhandelt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Für den Fall, dass Benedikt sterben sollte, hatte sie mitgeteilt: „Da wir nicht das Jüngste Gericht sind, wäre das Verfahren dann im Hinblick auf ihn erledigt.“ Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz wollte gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977 – 1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadenersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Dazu strengte der Mann eine Feststellungsklage in Traunstein an, die am 28. März 2023 mündlich verhandelt werden sollte. Die Klage richtet sich aber nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982 – 2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum. Der Kläger gibt an, von dem früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein.  kna

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