Faeser legt neuen Pass-Plan vor

von Redaktion

Einbürgerung wird deutlich erleichtert – Dobrindt: „Verramscht“

Berlin – Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der den anderen Ressorts zugeleitet wurde.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ lockert zudem für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache. In dem Entwurf heißt es, dass die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest für alle Ausländer wegfallen sollte, die mindestens 67 Jahre alt sind.

Damit solle die Lebensleistung der „Gastarbeiter“-Generation gewürdigt werden, der in den ersten Jahren in Deutschland keine Sprachkurse offenstanden. Außerdem soll es beim Sprachnachweis für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In Ausnahmefällen – etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds – soll es ausreichen, sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag deutsch mündlich verständigen zu können.

Die CSU reagierte ablehnend auf den Entwurf des Innenministeriums. Die doppelte Staatsbürgerschaft werde zur Regel und die Staatsbürgerschaft „verramscht“.

Artikel 4 von 11