IN KÜRZE

Auch in Bayern Gewalt gegen Beamte Maskenpflicht endet in weiteren Ländern Zweifel an Ablösung von Staatsleistungen McCarthy besteht erste Probe Strache-Freispruch in Korruptionsprozess

von Redaktion

Auch in Bayern hat es in der Silvesternacht Angriffe oder Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gegeben. Insgesamt seien 29 solcher Delikte registriert worden, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Die Zahlen befänden sich aber auf „unverändertem Niveau“ und seien „kein Vergleich“ zu den Ausschreitungen in Berlin. Derartige Gewaltexzesse würden in Bayern erfolgreich verhindert.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll nun auch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen. In Sachsen ist es am 16. Januar so weit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen am 3. Februar.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält eine zeitnahe Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen für unwahrscheinlich. „Wenn wir es nicht bezahlen können, wird das Projekt nicht zustande kommen“, sagte er zu der im Grundgesetz vorgesehenen Ablösung dieser Leistungen. Sie werden als Kompensation für Enteignungen kirchlicher Güter vor über 200 Jahren bezahlt.

Der neue republikanische Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Kevin McCarthy, hat nach dem historischen Wahlchaos seine erste Bewährungsprobe bestanden. Die Parlamentskammer verabschiedete mit 220 zu 213 Stimmen die Geschäftsordnung für die neue Sitzungsperiode. McCarthy konnte es sich wegen der knappen Mehrheit der Republikaner nur leisten, vier Stimmen zu verlieren. Am Ende votierte ein Republikaner dagegen, einer verpasste die Abstimmung.

Österreichs Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist in einem Korruptionsprozess freigesprochen worden. Das Wiener Landgericht revidierte einen Schuldspruch von 2021, mit dem der ehemalige FPÖ-Chef zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Im Ersturteil hatte es das Gericht als erwiesen angesehen, dass Strache dem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung in der Gesundheitspolitik verholfen hatte. Im Gegenzug sollen 12 000 Euro an Spenden an die FPÖ geflossen sein. Voriges Jahr wurde der Entscheid aufgehoben.

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