SPD: Wahlrecht-Gesetz im März

von Redaktion

Ampel-Koalition will Union im Bundestag notfalls überstimmen

Berlin – Verhärtete Fronten bei der geplanten Reform des Wahlrechts: Ampel-Koalition und Union legten am Freitag jeweils sehr unterschiedliche Konzepte zur Verkleinerung des Bundestages vor. Politiker von SPD, Grünen und FDP warfen der Union am Freitag während der ersten Beratung dazu im Plenum vor, ihr Vorschlag sei zu kompliziert. Auch sei er nicht geeignet, eine substanzielle Reduzierung der Zahl der Bundestagsabgeordneten von derzeit 736 zu gewährleisten.

Detlef Müller (SPD) sagte, eine echte Reform sei dringend nötig, um die Glaubwürdigkeit des Parlaments nicht zu beschädigen. In Gesprächen mit Bürgern und Wissenschaftlern höre er oft das Argument: „Die Parteien werden sich wohl kaum die eigenen Mandate reduzieren, ganz nach dem berühmten Zitat ,Wer den Sumpf trockenlegen will, darf die Frösche nicht fragen‘.“

Die Pläne der Ampel sollen dafür sorgen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl durch die Abschaffung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten schrumpft. Das kann für einzelne Direktkandidaten bedeuten, dass sie kein Mandat erringen, obwohl sie in ihrem Wahlkreis von allen Kandidaten die meisten Stimmen erhalten haben. Die Union schlägt ihrerseits eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 Wahlkreise vor. Jeder Sieger vor Ort soll dann in den Bundestag einziehen. Wenn das nicht gewährleistet ist, will die Union vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen.

Die SPD will ihr Gesetz Anfang März beschließen. Die Grünen versicherten im Plenum, man werde sich von der Union nicht aufhalten lassen: „Wir machen das jetzt.“

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