Berlin – Die Genehmigung von Windrädern und Stromleitungen soll viel schneller werden. Das Bundeskabinett brachte dafür gestern die Umsetzung neuer EU-Regeln auf den Weg. Damit soll für Windräder oft die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Auch Solaranlagen und Wärmepumpen sollen künftig viel schneller genehmigt werden, nämlich binnen drei Monaten. Ganz kleine Solaranlagen bis 50 Kilowatt sollen automatisch als genehmigt gelten, wenn nicht binnen kurzer Frist eine Absage vom Amt kommt.
„Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Ausbau von Windkraftanlagen und Stromleitungen werde deutlich schneller. „Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien noch mal kräftig“, meinte Habeck.
Der Entwurf geht jetzt zunächst an den Bundestag. Auf EU-Ebene war im Dezember eine sogenannte Notverordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen. Um den Artenschutz zu wahren, sollen die Behörden darauf achten, dass Betreiber „angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“ vornehmen. Gibt es solche Maßnahmen nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein „Artenhilfsprogramm“. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung sehr ehrgeizige Ziele vorgenommen. Allein die Windkraft an Land soll sich von 58 Gigawatt im Jahr 2022 auf 115 Gigawatt bis 2030 verdoppeln. Derzeit dauert es bis zum Bau eines Windrads aber fünf bis sieben Jahre.